- 18. Dezember 2014

Liebe Leserinnen und Leser,

Nach den BSG-Urteilen zur Ren­ten­ver­si­che­rungs­pflicht von Syn­di­kus­an­wäl­ten steht die Ein­heit des an­walt­li­chen Be­rufs­stands auf dem Spiel.

man hat den Eindruck, als hätten die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) Anfang April zur Rentenversicherungspflicht von Syndikusanwälten den gesamten anwaltlichen Berufsstand aus einer Art Dornröschenschlaf erweckt. Wie sieht die Zukunft der Unternehmensjuristen aus? Wie ist die Vergangenheit aufzuarbeiten, gibt es Vertrauensschutz für die bewilligten Altbescheide? Steht die Einheit des Berufsstandes auf dem Spiel? Der Status der Syndikusanwälte ist jedenfalls ungeklärt. Seit ­August 2014 liegen die schriftlichen Entscheidungsgründe zu den oben erwähnten Urteilen vor. Leider enthalten sie kaum Antworten auf die vielen Fragen der Betroffenen. Auch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund hatte sich Erkenntnisse erhofft, wie in Sachen Bestands- und Vertrauensschutz zu verfahren sei. Vergeblich. Deshalb hat die DRV nun eine eigene Übergangsregelung präsentiert, bleibt dabei aber ebenso viele Antworten schuldig wie das BSG. Das höchste Sozialgericht jedenfalls ist sich selbst nicht einig. Während der Vorsitzende Richter des zuständigen 5. Senats die Entscheidung vehement verteidigt, hält sie der Vizepräsident des BSG für falsch. Allein das zeigt, wie umstritten das gesamte Thema ist.

Auf Initiative der anwaltlichen Interessenvertreter hin ist nun der Gesetzgeber aktiv geworden. Das Berufsbild des Syndikusanwalts soll neu definiert, die Einheit der Anwaltschaft gesetzlich geregelt werden. Die Politik sollte eine Lösung finden. Ob das gelingt, hängt nicht nur davon ab, ob sich das Justizministerium mit dem ­Arbeits- und Sozialministerium einigen kann. Vielmehr kommt es darauf an, ­Konsens zwischen den anwaltlichen Interessensvertretern zu erzielen. Dies scheint zumindest im Moment fraglich zu sein.

Viel Vergnügen bei der Lektüre der aktuellen Ausgabe und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr.
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Markus Korherr

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Jahresrückblick Prof. Dieter Kempf

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Das Jahr 2014 stand für Mit­glieder und DATEV ganz im Zeichen großer He­raus­for­de­run­gen. Und für die Zu­kunft hat man sich ehr­gei­zige Ziele in der Soft­ware-Ent­wick­lung ge­setzt, so der Vor­stands­vor­sit­zende in seinem Jahres­rück­blick.

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