Steuererklärungen/E-Bilanz - 30. Oktober 2014

Freizeichnungsportal für Mandanten

Steuererklärungen und die E-Bilanz, die für die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) vorbereitet sind, können Sie mit DATEV Freizeichnung online Ihrem Mandanten zur Prüfung bereitstellen.

Steuererklärungen (ESt-, GewSt-, KSt-, USt- und Feststellungserklärung) und die E-Bilanz, die fertig vorbereitet sind für die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER), können Sie mit DATEV Freizeichnung online Ihrem Mandanten zur Prüfung bereitstellen. Bei Bedarf kann die vorbereitete Steuererklärung auch um Berechnungslisten und individuelle Anlagen ausgedehnt werden.
Ihr Mandant kann per E-Mail über die Bereitstellung informiert werden und mittels DATEV SmartCard oder DATEV mIDentity über die Internetseite www.datev.de/fzo auf die bereitgestellten Daten zugreifen und die Steuer-erklärung/E-Bilanz freigeben (freizeichnen).
In der Übersicht „Elektronische Übermittlung“ im DATEV Arbeitsplatz pro erkennen Sie in der Spalte „Freizeichnung“, ob Ihr Mandant die Erklärung freigezeichnet oder abgelehnt hat. Für die E-Bilanz erhalten Sie diese Information in der Übersicht „Jahresabschluss“ in der neuen Spalte „Freizeichnung E-Bilanz“.
Die elektronische Bereitstellung für den Mandanten veranlassen Sie beim Senden der elektronischen Steuererklärung durch das Aktivieren des Kontrollkästchens „mit Freizeichnung online“.

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www.datev.de/fzo, LEXinform/Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070799), www.datev.de/esteuern