Sonder- und Ergänzungsbilanzen - 30. Oktober 2014

E-Bilanz stellt weitere Anforderungen

Für Wirtschaftsjahre nach dem 31. Dezember 2014 müssen Personengesellschaften Sonder- und Ergänzungsbilanzen als eigenen Datensatz und eine Kapitalkontenentwicklung in strukturierter Form übermitteln.

Mit der Version 4.4 von Kanzlei-Rechnungswesen pro/Kanzlei-Rechnungswesen compact pro stehen ab dem Buchungsjahr 2015 neue Funktionen und Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Erstellen einer Kapitalkontenentwicklung für bis zu 9.999 Gesellschafter
  • Ein Assistent zum Buchen der Er­gebnisverwendung
  • Das Anbinden der Sonder- und Ergänzungsbilanzen an die Gesamt­handels­bi­lanz/Mit­un­ter­neh­mer­schaft

Neue KKE

Künftig können Sie bei der Erfassung der lau­fen­den Buch­füh­rung ge­sell­schaf­ter­re­le­vante Sach­ver­halte direkt dem be­tref­fen­den Mit­un­ter­nehmer zu­ord­nen. Sie be­nö­ti­gen keine unter­schied­lichen Konten je Ge­sell­schaf­ter mehr. Auch die zu­sätz­lichen Spalten in der Kapi­tal­kon­ten­ent­wick­lung, die die Fi­nanz­ver­wal­tung für die E-Bilanz vorsieht, können Sie damit füllen. Auf dieser Basis lassen sich Aus­wer­tun­gen für bis zu 9.999 Gesellschafter erstellen.

Buchungsassistent

Bei der Jahresabschlusserstellung unterstützt Sie der Programmassistent „KKE/ Er­geb­nis­ver­wen­dung ­buchen“ bei allen er­for­der­lichen Buchungen für die Kapi­tal­kon­ten­ent­wick­lung und Er­geb­nis­ver­wen­dung. Sie müssen nur die Sachverhalte je Ge­sell­schafter aus­wählen, an­schließend wird Ihnen ein ent­spre­chen­der Buchungssatz vorgeschlagen.

Sonderbilanzen

In Kanzlei-Rechnungswesen pro/Kanzlei-Rechnungswesen compact pro finden Sie künftig im Bestand einer Personengesellschaft eine Liste der unmittelbaren Gesellschafter. Hier haben Sie die Möglichkeit, eine Verknüpfung herzustellen zwischen einem Gesellschafter und einem schon vorhandenen Bestand, in dem die Sonder- beziehungsweise Ergänzungsbilanz gebucht wurde. Sie können auch direkt aus dem Bestand der Personengesellschaft neue Bestände für Sonder- oder Ergänzungsbilanzen anlegen. Diese Verknüpfung zeigt der DATEV Arbeitsplatz und gibt damit einen Überblick über die Mitunternehmerschaft mit allen zugehörigen Sonder- und Er­gän­zungs­bi­lanzen. Für das Erstellen von Sonder­bi­lan­zen lassen sich schon während der laufenden Buch­führung in der Gesamt­hand Sonder­bi­lanz­sach­ver­halte kenn­zeichnen und daraus mit einer Buchungs­schab­lone korres­pon­die­ren­de Buchungen für die Sonder­bi­lanz des Gesellschafters erstellen. Diese Buchungen können Sie in die Sonderbilanz einlesen.

MEHR DAZU

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Ausführliche In­for­ma­tio­nen dazu auf www.datev.de/ kke oder in der Info-Daten­bank, „Neue Kapi­tal­kon­ten­ent­wick­lung – Zu­or­dnen zu Ge­sell­schafter“ (Dok.-Nr. 1080582)