Intellectual Property - 18. Juli 2014

Schutz vor Patentverletzungen

Patentstreitigkeiten sind meist mit erheblichen Kosten verbunden. Gegen das Risiko von Patentrechtsverletzungen können sich Unternehmen versichern.

Intellectual Property (IP), wie beispielsweise Patente und Marken, ist heute wesentlicher Bestandteil der strategischen Unternehmensführung. Es bietet den Unternehmen einen auch international wirksamen Schutz gegen Nachahmer und trägt so maßgeblich zum Unternehmenserfolg bei.
Das eigene IP ist jedoch stets ein nur kleiner Teil der insgesamt relevanten Schutzrechte und so besteht ein erhebliches Risiko, das IP von Mitbewerbern zu verletzen. Dieses Risiko ist in den letzten zehn Jahren, gerade auch infolge der Globalisierung und sehr stark ansteigender Pa­tent­an­mel­dun­gen, erheblich gestiegen.
Beispiel: Ein deutscher Hersteller von Haushaltselektronik lässt ein Produkt von einem Lieferanten in der Schweiz herstellen. Nach jahrelangem Vertrieb des Gerätes wird die deutsche Firma und der Geschäftsführer persönlich samt dem Schweizer Vertragspartner wegen Verletzung der europäischen und amerikanischen Schutzrechte eines US-Konkurrenten verklagt. Eine Situation mit weitreichenden Folgen für die Gesellschaft und dessen Geschäftsführer sowie den Vertragspartner in der Schweiz.

IP-Schutz und IP-Risikoschutz in Unternehmen

In den letzten 20 Jahren hat die Anzahl an Pa­tent­strei­tig­keiten um mehr als den Faktor 20 zu­genommen.

Der Schutz der eigenen Pro­dukte ist in vielen Tech­no­logie- und Han­dels­unter­nehmen mitt­ler­weile eine Selbst­ver­ständ­lich­keit und wird von der Ent­wick­lungs­ab­teilung in enger Ab­stim­mung mit Pa­tent­an­wälten ope­ra­tiv durch­geführt.
IP-Risikoschutz ist dagegen eine eher strategische, bei der Geschäftsführung eines Unternehmens an­ge­sie­del­te Aufgabe im Bereich des betrieblichen Risikomanagements. In der Praxis wird dem IP-Risikoschutz oft eine eher geringe Aufmerksamkeit zugemessen. Gleichwohl wäre diese von essenzieller Bedeutung, da in den letzten 20 Jahren die Anzahl an Patentstreitigkeiten um mehr als den Faktor 20 zugenommen hat (37 Fälle von 1990 bis 1994, 1.120 Fälle von 2005 bis 2009). In einer Vielzahl von Fällen haben diese Patentstreitigkeiten den beklagten Unternehmen und den ebenfalls beklagten Geschäftsführern massiven, teilweise existenzbedrohenden Schaden zugefügt.

Versicherung von Patentrisiken

IP kann den wichtigsten Vermögensteil eines Unternehmens darstellen. Wenn jedoch ein bedeutend größerer Wettbewerber die Rechte verletzt, fehlen oft die finanziellen Ressourcen, um Schutzrechte zu verteidigen und durchzusetzen. Unterstützt durch eine entsprechende Versicherung können Unternehmen einem Rechtsstreit relativ gelassen entgegensehen, obwohl die Kosten hoch sind und die Streitfälle deutlich zugenommen haben.
Wenn auch die durchschnittlichen Kosten aus einem Verletzungsprozess in Deutschland deutlich unter denen in den USA liegen, ist ein Patentstreit auch hierzulande mit beträchtlichen Kosten verbunden (etwa 230.000 Euro Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Streitwert von einer Million Euro, www.foris-prozessfinanzierung.de).
Dazu kommen noch Nebenkosten, wie beispielsweise Gutachterhonorare, oder die Hinterlegung eines Teils des Streitwerts bis zum Verfahrensende. Im Hinblick darauf, dass sich ein Patentstreit vor Gericht über Jahre hinweg ziehen kann, kommt einer Versicherung, die nicht nur die laufenden Kosten übernimmt, sondern auch Rückstellungen für mögliche Schadensersatzleistungen ersetzt, substanzielle Bedeutung zu.
IP-Versicherungen wurden vor über 20 Jahren entwickelt, um Lücken in Industriehaftpflichtpolicen zu beseitigen. Diese schließen noch heute in der Regel IP-bezogene Risiken aus. Zudem werden IP-Versicherungen nur von sehr wenigen Risikoträgern angeboten.

Risikogruppen

Die IP-Versicherung bietet grundsätzlich Schutz gegen drei Risikogruppen:

  • Haftpflicht (der Versicherungsnehmer wird wegen Schutzrechtsverletzung angeklagt),
  • Rechtsschutz (der Versicherungsnehmer muss seine Schutzrechte gegen Wettbewerber verteidigen),
  • erweiterte Deckung (D&O, Betriebsunterbrechung, Entwicklungskosten und anderes mehr).

Die Versicherung erstattet die dem Versicherungsnehmer entstandenen Kosten sowie den vom Gericht angeordneten Schadensersatz. Die erweiterte Deckung umfasst die vom Unternehmen zu tragenden weiteren Kosten.

Zum Autor

Dr. Edelbert Häfele

Geschäfts­führer bei PATEV Asso­ciates GmbH, Unter­nehmen für Pa­tent­ma­nage­ment und IP-Risi­ko­schutz
edelbert.haefele@patev.de
www.patev.de

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