Tipps zu SEPA - 18. Juli 2014

Neue Bankverbindung für altes Lastschriftmandat

Sie haben eine Rechnung oder einen Bescheid verschickt. Der fällige Betrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Schuldner teilt Ihnen mit, dass sich die Bankverbindung geändert hat.

Um zukünftig von der neuen Bankverbindung einzuziehen, müssen Sie kein neues SEPA-Lastschriftmandat anlegen. Sie können einfach das bestehende ändern – ausgehend von einem dieser Programme:

  • Zahlungsverkehr,
  • DATEV pro-Rechnungswesen-Programme,
  • Zentrale Stammdaten in DATEV Arbeitsplatz pro,
  • DATEV Arbeitsplatz pro für Public Sector,
  • Importschnittstelle SEPA-Mandatsverwaltung.

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Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Arbeitsschritte finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070757).

Kontakt: frank.billet@datev.de