Die Lohnabrechnung ist in vielen Kanzleien ein fester Bestandteil. Doch gerade bei dieser Dienstleistung besteht immer wieder Unsicherheit über die Entlohnung des Steuerberaters. Wie hoch darf das Honorar sein? Und akzeptiert das der Mandant? DATEV sprach darüber mit den Steuerberatern Torsten Henkel und Stefan Steinhoff.
DATEV magazin: Ein Sprichwort besagt, dass guter Rat teuer sei. Die Lohnabrechnung bei Ihnen in der Kanzlei auch?
TORSTEN HENKEL: Das hängt immer vom entsprechenden Kundennutzen ab. Im Wettbewerbsvergleich waren wir bis vor Kurzem sogar relativ günstig. Wir haben unsere Honorare deshalb angepasst.
DATEV magazin: Wie gestalten Sie Ihre Honorare im Lohn?
TORSTEN HENKEL: Sowohl der Mandant als auch die Mitarbeiter sollen gleichermaßen von unserer Honorargestaltung profitieren, und für die Kanzlei muss ein angemessener Deckungsbeitrag rausspringen. Die Preisakzeptanz ist davon abhängig, wie der Mandant die Leistung und den Preis versteht. Deshalb bieten wir Preispakete mit unterschiedlichen Leistungen an. Der Kunde entscheidet und wählt. Zusätzliche Leistungen werden konsequent abgerechnet.
DATEV magazin: Wie vermitteln Sie Ihren Mandanten die Honoraranpassung?
TORSTEN HENKEL: Individuell, das ist bei jedem unserer Mandanten anders. Allerdings weisen wir in einem Anschreiben jeden unserer Mandanten auf Änderungen hin. Wir unterbreiten einen individuellen Vorschlag, welches Lohnpaket unserer Erfahrung nach geeignet für ihn ist. Aufgrund der wachsenden Anforderungen, der komplexer werdenden Gesetzgebung und der neuen Steuerberatervergütungsverordnung war dieser Schritt notwendig. Nach der schriftlichen Benachrichtigung rufen unsere Mitarbeiter die Mandanten an und besprechen gemeinsam mit ihnen die Änderungen.
DATEV magazin: Sie bieten mehrere Lohnpakete an und damit unterschiedliche Honorare, die auch von der Anzahl der Abrechnungen abhängig sind. Wie aufwendig wird dadurch die Rechnungsschreibung?
TORSTEN HENKEL: Nebenleistungen, die nicht im Paket enthalten sind, werden extra berechnet. Wir haben das mit einer gesonderten Gebührenposition im Auftrag gelöst. Unsere Mandanten erhalten außerdem eine Quartalsrechnung. So wird der Bearbeitungsaufwand geringer. Die meisten unserer Mandanten haben eine geringe Fluktuation, sodass sich die Anzahl der Abrechnungen kaum verändert.
DATEV magazin: Was empfehlen Sie anderen Kanzleien?
TORSTEN HENKEL: Wichtig ist, die Arbeit nicht unter Wert zu verkaufen. Das haben sicherlich alle schon oft gehört, aber der Mandant muss den Nutzen der Leistung verstehen. Das geht nur über die Mitarbeiter, indem sie einbezogen werden. Unsere Mitarbeiter sind eigenverantwortlich in ihrem Bereich tätig. Das ist unsere Kanzleiphilosophie.
DATEV magazin: Der Lohn lohnt sich nicht. Was halten Sie von dieser Aussage? Was empfehlen Sie Ihren Kollegen?
STEFAN STEINHOFF: Die Ansicht, der Lohn sei nur für die Mandantenbindung gut, ist falsch. Mit Lohn lässt sich ein positiver Deckungsbeitrag erzielen. Wir bieten eine qualitätsbasierte Abrechnung an und gehen nicht über Billigpreise. Dem Mandanten kommt es nicht auf fünf Euro mehr oder weniger an. Die Chemie und die Leistung müssen stimmen. Dann ist auch die Akzeptanz da.
DATEV magazin: Wie haben Sie Ihre Honorarstruktur überarbeitet?
STEFAN STEINHOFF: Wir arbeiten mit verschiedenen Pauschalen und entsprechender Vergütungsvereinbarung. Die Honorare wurden dem Markt wieder angepasst. Vor vielen Jahren rechneten wir über Stundensätze ab. Das Problem dabei war, dass der Mandant das Risiko dafür getragen hat, wie schnell der Mitarbeiter die Löhne abrechnet. Das hat zu Rückfragen und Diskussionen geführt.
DATEV magazin: Woran orientieren Sie sich bei der Kalkulation?
STEFAN STEINHOFF: Zum einen an dem bisherigen hinterlegten Stundensatz und an der Steuerberatervergütungsverordnung, zum anderen natürlich am Markt. Wir kennen die Preise unserer Mitbewerber. So haben wir vor Kurzem ein Lohnbüro übernommen. In Summe betrachtet waren wir nur geringfügig teurer als das Lohnbüro.
DATEV magazin: Was sagen Ihre Mandanten dazu
STEFAN STEINHOFF: Die Akzeptanz ist durch die Transparenz deutlich gestiegen. Wir erhalten von unseren Mandanten pro Jahr sehr wenige Rückfragen zur Rechnung. Wir erläutern dann den Sachverhalt. Unser Mandant kann im Vorfeld überlegen, ob es sich für ihn lohnt, unsere Leistung in Anspruch zu nehmen. Wenn es sich bei einem Antrag auf Entgeltfortzahlung nur um einen kleinen Erstattungsbetrag handelt, weiß er genau, wie viel es kostet, wenn wir die Leistung für ihn übernehmen. Danach entscheidet er sich für oder gegen unsere Dienstleistung.