- 17. März 2014

Nachrichten Steuer und Recht

Sind die Kosten aufteilbar +++ Reform der Abschlussprüfung +++ Normenkontrollantrag abgewiesen

Sind die Kosten aufteilbar?

Häusliches Arbeitszimmer

Sind die Kosten aufteilbar?

Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeits­zimmer nur dann steuer­lich geltend gemacht werden, wenn der je­wei­lige Raum nahezu aus­schließ­lich für be­trieb­liche/beruf­liche Zwecke genutzt wird, be­zie­hungs­weise können diese Auf­wen­dungen ent­sprech­end der­ jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Beschluss vom 21. November 2013 (Az. IX R 23/12; LEXinform 5015982) diese Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt. Der IX. Senat geht davon aus, dass Aufwendungen für abge­schlossene häus­liche Arbeits­zimmer, die in zeitlicher Hinsicht nur teil­weise beruflich be­ziehungs­weise betrieb­lich genutzt werden, aufzuteilen sind. Der danach anteilig steuerlich zu berück­sich­ti­gende Aufwand ist nach Maßgabe der Regelung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Ein­kommen­steuer­gesetz abzugsfähig.

Reform der Abschlussprüfung

Rotationspflicht

Reform der Abschlussprüfung

Nach zweijährigen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf einen Kompromiss zur Neuregelung der Abschlussprüfung geeinigt. Ziele der neuen Vor­gaben sind mehr Trans­parenz bei der Arbeit der Wirt­schafts­prüfer und die Ver­rin­gerung von Inte­ressen­konflikten. Während die Wirt­schafts­prüfer­kammer den Kom­pro­miss grund­sätzlich begrüßt, wird er vom Institut der Wirt­schafts­prüfer kritisiert. Das Ziel der Quali­täts­ver­besserung sei in den Hinter­grund getreten. Es könne nicht aus­ge­schlossen werden, dass die neuen Regeln zu einer Quali­täts­ver­schlechterung und mehr Konzen­tration führen.

Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen grundsätzlich nach zehn Jahren zum Wechsel des Prüfers verpflichtet sein. Diese Rotationspflicht verlängert sich jedoch nach Ausschreibung um weitere zehn Jahre, bei gemeinsamer Prüfung durch zwei Prüfungsgesellschaften um 14 Jahre. Die Mitgliedstaaten sollen kürzere Fristen vorschreiben können (zum Beispiel bestehen Rotationspflichten in Italien von neun und in den Niederlanden von acht Jahren). Nach Daten des IDW müssen damit 24 der 30 DAX-Unternehmen in den nächsten sechs Jahren den Prüfer wechseln.

Normenkontrollantrag abgewiesen

Bettensteuer

Normenkontrollantrag abgewiesen

Die in Flensburg seit Januar 2013 erhobene Be­her­ber­gungs­abgabe auf ent­gelt­liche Über­nach­tungen in einem Be­her­ber­gungs­betrieb, die soge­nannte Betten­steuer, ist rechtmäßig. Den Antrag eines Jugend­her­bergs­betreibers, die ent­sprechende Satzung der Stadt Flensburg für unwirksam zu erklären, hat das Ober­verwaltungs­gericht (OVG) mit Urteil vom 6. Februar 2014 abgelehnt. Einen Eilantrag des Jugend­her­bergs­betreibers gegen die Bettensteuer hatte das Gericht bereits im August 2013 abgelehnt. Zuvor hatte das OVG im Februar 2013 schon die Lübecker Bettensteuer für rechtmäßig erklärt.

Die Flensburger Bettensteuer wird als indirekte, auf die Gäste abwälzbare Steuer von den Betreibern von Be­her­ber­gungs­betrieben in drei Stufen von 1,50 bis 4,00 Euro pro Nacht entsprechend der Ein­stufung des Deutschen Hotel­klassi­fi­zie­rungs­systems erhoben, sofern die Gäste volljährig sind und nicht beruflich bedingt übernachten. Das OVG hat entschieden, dass die Erhebung der Bettensteuer auch als Pauschalabgabe in drei Stufen zulässig ist. Die Stadt Flensburg war rechtlich nicht gehalten, Übernachtungen in Jugendherbergen von der Besteuerung auszunehmen, zumal Kinder und nicht volljährige Jugendliche von der Steuer befreit sind.