Tipps zur E-Bilanz - 17. März 2014

Aus Fremdsystemen mit DATEV übermitteln

Als Datengrundlage kann nicht nur eine vorhandene Buchführung in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen pro oder compact pro dienen. Auch wenn die Buchführung nicht mit DATEV erstellt wurde, lässt sich die E-Bilanz mit DATEV übermitteln.

Bilanzierende Unternehmen müssen ihre Jahresabschlüsse 2013 elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Bei der Datenbereitstellung unterstützt Sie der DATEV E-Bilanz-Assistent, der die komplexen Anforderungen der Finanzverwaltung berücksichtigt.

Dazu gibt es zwei Varianten:

Sie importieren die Mandantenbuchhaltung entweder in Kanzlei-Rechnungswesen pro/compact pro oder direkt im E-Bilanz-Assistenten. Oder im Mandantensystem ist bereits eine Steuer- oder Handelsbilanz verfügbar. Diese können Sie ebenfalls direkt in den E-Bilanz-Assistenten importieren.

Arbeitshilfen

Eine Checkliste, die den ASCII-Import in Kanzlei-Rechnungswesen pro Schritt für Schritt erklärt, finden Sie in der Info-Datenbank (Dok.-Nr. 1070427).

In der Hilfe in Kanzlei-Rechnungswesen pro finden Sie unter dem Suchbegriff „Ratgeber E-Bilanz“ unter anderem eine Präsentation der wichtigsten Schritte beim Fremddatenimport in den E-Bilanz-Assistenten.

KONTAKT

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Für eine indi­vi­duelle Unter­stützung steht die kosten­pflichtige Beratung online für Kanzleien unter
Tel. 0800 5888664 zur Verfügung.