Abschlussprüfung - 20. Dezember 2013

Wirtschaftlich prüfen

Der Markt der Wirtschafts­prüfung ist hart umkämpft. Neben der Frage der stra­te­gischen Ausrichtung des Geschäfts ist die wirtschaft­liche Abwicklung von Prüfungs­aufträgen von besonderer Bedeutung.

Für eine wirtschaftliche Prüfung kommen grundsätzlich zwei Instrumente infrage: zum einen die Standardisierung des Prüfungsprozesses, die bereits in den letzten Jahren vermehrt in den Kanzleien Einzug gehalten hat, zum anderen die Skalierung der Prüfung als individuelle Ausrichtung des Prüfungsvorgehens an die spezifische Risikosituation des jeweiligen Mandanten.
Ein besonderes Einsparpotenzial steckt in der angemessenen Prüfungsstrategie und der darauf basierenden Prüfungsplanung. Zunächst sollte überprüft werden, inwieweit Konzeptionen und Resultate des Vorjahres in die aktuelle Prüfung mit einbezogen werden können. So lassen sich bereits enorme zeitliche Einsparungen verwirklichen. Außerdem können als nicht notwendig erwiesene Prüfungshandlungen aus dem Prüfungsprogramm entfernt werden. Besonders bei einer mehrjährigen Mandanten­beziehung führt das immer tiefere Verständnis des Unternehmens zu einer möglichen Verschlankung der Prüfung. Bei kleineren Unternehmen erscheint es wenig sachgerecht, IKS-Checklisten zu bearbeiten. Vielmehr sollte bei kleineren Unternehmen spezifisch auf deren Problembereiche wie Funktionstrennung oder Management override eingegangen werden.

Umsetzung Prüfungsstrategie

Bei der weiteren Prüfungsdurchführung gilt es sodann, konsequent die zuvor erarbeitete Prüfungs­strategie umzusetzen. Dabei sollte bei der Festsetzung der aussagebezogenen Prüfungshandlungen in dem Bewusstsein gehandelt werden, dass es sich bei einer Abschlussprüfung nicht um eine Vollprüfung handelt. Vielmehr sind Art und Umfang der Prüfungs­handlungen eigenver­antwortlich und nach pflichtgemäßem Ermessen in Abhängigkeit von der zuvor erreichten Prüfungs­sicherheit zu wählen. Dabei kann beispielsweise bei risiko­armen Prüffeldern der Prüfungsumfang zumeist stark reduziert werden. Ebenso beeinflusst die Festlegung der Wesentlichkeiten den Umfang der Prüfungs­handlungen, sofern sich die Prüfung konsequent daran orientiert. Bei der Dokumentation der Prüfung ist dann insbesondere der richtige Grad zwischen Skalierung und Standardisierung abzuwägen. Standardisierte Checklisten ersparen einerseits die zeitintensive individuelle Auseinander­setzung mit dem Prüffeld, um die passenden Prüfungs­handlungen abzuleiten. Doch besonders bei kleineren Mandaten ist ein Großteil des vorgefertigten Fragenkatalogs oftmals nicht relevant. Hier erscheint es sinnvoll, die Checklisten in unterschiedlichen Versionen für die verschiedenen Unter­nehmens­­größen aus­zu­ge­stalten bzw. diese so flexibel zu handhaben, dass bei Verneinung einer eröffnenden Frage der sich daran anschließende Themenkomplex nicht weiter bearbeitet werden muss. Nicht nur im Rahmen der Prü­fungs­planung, sondern auch bei der Prü­fungs­­durch­führung kann durch die Verwendung von Prü­fungs­nach­weisen aus dem Vorjahr der zeitliche Aufwand reduziert werden. Dabei ist darauf zu achten, welche Änderungen seit der Vorjahresprüfung aufgetreten sind und inwieweit diese die aktuelle Prüfung beeinflussen.

Vorbereitung des Mandanten

Desweiteren lässt sich durch eine gute Vorbereitung wertvolle Zeit bei der eigentlichen Prüfung einsparen. Dem Mandanten sollte frühzeitig eine exakte Aufstellung der benötigten Unterlagen übermittelt werden. Dabei kann auf eine standardisierte Auflistung zurückgegriffen werden, die jedoch auf die tatsächlich notwendigen Unterlagen anzupassen ist. Außerdem sollte darauf geachtet werden, dass mit dem Mandanten ein Zeitplan für die Einreichung der Unterlagen vereinbart und laufend nachgehalten wird. Durch eine entsprechende Dokumentation können gegebenenfalls auftretende Verzögerungen und daraus resultierender Mehraufwand nachvoll­ziehbar dargelegt werden. Des Weiteren sollte nicht nur der Prüfungsbeginn und der Zeitplan, sondern auch die notwendigen technischen und personellen Ressourcen mit dem Mandanten abgestimmt werden.
Eine gut funktionierende Kommunikation zwischen Wirtschafts­prüfer und Mandant ist die Grundlage für eine wirtschaftliche Prüfungs­durch­führung und eine intakte Mandanten­beziehung. Der ständige Austausch während der Prüfung über Prüfungs­feststellungen und organi­satorische Aspekte ist dabei ebenso wichtig wie eine offene und wert­schätzende Kommunikation, die auch das Aufzeigen von Lösungs­ansätzen beinhaltet.

Fazit

Eine wirt­schaft­liche Prüfung und eine quali­tativ hoch­wertige Prüfung schließen sich nicht aus.

Eine wirt­schaft­liche Prüfung einer­seits und eine den Qualitäts­an­sprüchen genügende Durch­führung derselben anderer­seits schließen sich nicht aus. Vielmehr kann eine konsequente Orientierung am risiko­orien­tierten Prüfungs­ansatz die Erreichung beider Ziele im gleichen Maße sichern.

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Zu den Autoren

Dr. Julia Schneider

Wirtschaftsprüferin/ Steuerberaterin ist Geschäftsführende Gesellschafterin bei Dr. Dienst & Partner, Koblenz, einem Mitglied des HLB-Netzwerkes.

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Gregor Teipel

Wirtschaftsprüfer, Partner bei HLB Dr. Stückmann und Partner, Bielefeld

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