Personalwirtschaft - 20. Dezember 2013

Werden Sie „SEPA-ready“

SEPA wird zum 1. Februar 2014 Pflicht. Kanzleien und Unternehmen müssen sich zum anstehenden Jahreswechsel „SEPA-ready“ machen. Das heißt: die neuen Funktionen in den Jahreswechselversionen der Lohnprogramme nutzen und auf SEPA-Überweisungen umstellen.

Wer sich an den Empfehlungen von Bundesbank, Kreditinstituten oder der DATEV orientiert hat, ist jetzt mit den wichtigsten SEPA-Vorbereitungen fertig und hat in den Personal­wirtschafts­programmen sämtliche Bank­ver­bindungen auf IBAN und BIC umgestellt.
Wer das noch erledigen muss, kann dazu in den Brennpunkten der Lohnprogramme den DATEV IBAN-Assistenten verwenden. Auch die Zahlungs­prozesse sollten jetzt geprüft sein. Wer bisher Papier­sammel­überweisungen verwendet hat, muss einen alternativen Zahlungsprozess wählen.

Assistent für Überweisungen

Zum Jahreswechsel geht es nun um den letzten Schritt: die Umstellung aller Überweisungen auf das SEPA-Format. Dazu sollten die Jahreswechsel­versionen der Lohnprogramme (als Download voraussichtlich verfügbar ab Ende Dezember) so schnell wie möglich installiert werden. Denn sie unterstützen bei diesem letzten Schritt mit dem „SEPA-Umstellungs­assistent Überweisungen“. Er führt mit wenigen Klicks zur vollen SEPA-Fähigkeit. Die Änderungen der Daten werden direkt in die Stammdaten des Mandanten übernommen.
Gerade denjenigen Kanzleien und Unternehmen, die vor der Januar-Abrechnung umstellen müssen, erleichtert der Umstellungsassistent die Anpassungen im Programm. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Lohnsteueranmeldung Januar per Überweisung im Februar ausgeführt werden soll.

SEPA-Umstellung: Gut unterstützt

Gut unterstützt

Checkliste

DATEV unterstützt Sie mit einer Checkliste zur Umstellung, die auch die Umsetzung der neuen Anforderungen im Lastschrift­verkehr in den einzelnen DATEV-Programmen beschreibt (Dok.-Nr. 1050247) oder auf www.datev.de/sepa | Umstellung auf SEPA.

Seminare

Die Seminare „Fit für SEPA mit DATEV“ zeigen die SEPA-Anforderungen für den Zahlungsverkehr und ihre Umsetzung in den DATEV-Programmen.

  • Dialogseminar online auf Abruf (Art.-Nr. 77739), ab sofort kostenfrei
  • Dialogseminar online live (Art.-Nr. 73747)
  • Präsenzseminar (Art.-Nr. 70479)

Beim Dialogseminar online live und beim Präsenzseminar haben die Seminarteilnehmer die Möglichkeit, ihre Fragen direkt vom Referenten beantworten zu lassen.

Für Mandanten

Für die Information Ihrer Mandanten stellt DATEV verschiedene Medien bereit:

  • Das Video „SEPA – kurz erklärt“ lässt sich über DATEV E-Content auf Ihrer Kanzlei-Homepage einbinden
  • Eine Musterkampagne zur eigenen Ausrichtung einer Veranstaltung
  • Ein DATEV-Referent unterstützt Ihre Veranstaltung (Veranstaltungsunterstützung comfort)
  • DATEV E-Print-Flyer „Wir machen Sie fit für SEPA“
  • SEPA-Sonderausgabe des Blitzlichts (Art.-Nr. 35309)
  • Mandanten-Info „Vorbereitung auf SEPA“ (Art.-Nr. 32268) zum Auslegen in Ihren Kanzleiräumen.

Mehr Informationen und weitere Unterstützungsangebote finden Sie unter www.datev.de/sepa.