Jahreswechsel 2013/2014 - 22. November 2013

Neues für den Lohn

Hier finden Sie die neuesten Infos rund um das Thema Lohn.

ELStAM (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale)

Was seit Januar 2013 möglich ist, wird jetzt zur Pflicht. Der erstmalige Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale muss spätestens im Dezember dieses Jahres für alle Arbeitnehmer erfolgen. Die Entwicklung ist bislang durchaus positiv: Zum 01.10.2013 wurden bereits 83 % der Arbeitnehmer angemeldet.
DATEV empfiehlt deshalb, sich frühzeitig mit diesem Thema zu befassen, falls Sie die ELStAM noch nicht für alle Arbeitnehmer abgerufen haben.

SEPA (einheitlicher Zahlungsverkehr für Europa)

Zum 1. Februar 2014 startet SEPA (Single Euro Payment Area) zur Vereinheitlichung des europäischen Zahlungsverkehrs. Dadurch gelten europaweit neue Regeln für Überweisungen und Lastschriften. Länderspezifische Formate für Zahlungen in Euro wird es nicht mehr geben. Für den Umstieg gehen Sie am besten schrittweise vor.
Vorbereitend können Sie mit dem DATEV IBAN-Assistenten Konto­nummern und Bankleitzahlen in IBAN und BIC umwandeln und prüfen lassen.
Danach müssen die bestehenden Zahlungsprozesse geprüft und, falls nötig, umgestellt werden. Da durch SEPA unter anderem die Sammelüberweisung auf Papier entfällt, müssen Sie sich gegebenenfalls auf neue Überweisungsformate einigen. Die digitale Datenübermittlung an Kreditinstitute oder Einzelüberweisungen auf Papier sind mögliche Alternativen. DATEV empfiehlt, die neuen Zahlungsprozesse mit den Mandanten abzustimmen.
Pünktlich zum Start der neuen Regelung stehen alle Zahlungen im SEPA-Format mit den DATEV-Programmen zur Verfügung.

Pfändung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil vom 17.04.2013 entschieden, dass bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens die sogenannte „Nettomethode“ – und nicht die bisher übliche „Bruttomethode“ – zu wählen ist. Diese richtungsweisende Grundsatzentscheidung hat Konsequenzen für die Höhe des Pfändungsbetrags. Dieser kann zugunsten des Gläubigers höher als bisher ausfallen, wenn zusätzlich zum normalen pfändbaren Arbeitslohn unpfändbare Bezüge wie Urlaubsgeld oder Mehrarbeitsvergütung abgerechnet werden. In den DATEV-Programmen sind künftig beide Berechnungsmethoden möglich. Bereits seit Oktober kann die „Nettomethode“ im Lohnabrechnungsprogramm LODAS und zum Jahreswechsel auch im Programm Lohn und Gehalt genutzt werden.

BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen)

Ab 1. Januar startet mit BEA ein neues Datenübermittlungsverfahren der Bundesagentur für Arbeit. BEA ist das Nachfolgeprojekt zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) und ein optionales, nicht verpflichtendes Datenaustauschverfahren. Arbeitgebern wird damit möglich, Bescheinigungen auch elektronisch an die Bundesagentur für Arbeit zu übermitteln. Papierbescheinigungen werden weiterhin zulässig sein. In das Verfahren einbezogen sind Arbeitsbescheinigungen, Bescheinigungen über Nebeneinkommen sowie die Arbeitsbescheinigungen für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts.
Für die Kanzlei bedeutet das einen schlankeren Prozess und einen weiteren Schritt Richtung Digitalisierung.

Reisekostenrecht

Ab 1. Januar 2014 tritt eine Gesetzesänderung zum Reisekostenrecht in Kraft. Sie bringt sowohl Änderungen für den Reisenden mit sich als auch für Anwender, die Dienstreisen im Programm abrechnen. Ziel ist unter anderem die Vereinfachung der Gesetze und höhere Rechtssicherheit. Die Neuerungen betreffen unter anderem die Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten. Die neue Regelung gestaltet das Reisekostenrecht einfacher als zuvor, allerdings muss man sich auch auf diese Umstellung vorbereiten.

MEHR DAZU

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Aus­führ­liche In­for­ma­tionen zu den Änderungen unter www.datev.de/ gesetzesaenderungen
und in der Info-­Datenbank (Dok.-Nr. 1011662).
Im Dok.-Nr. 1021734 lesen Sie mehr zu den Neue­rungen im Reise­kosten­recht.