- 25. Oktober 2013

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Kartenzahlung +++ Digitaler Schuldenausgleich

Kartenzahlung

Digitaler Schuldenausgleich

Kartenzahlung

Steuer­schulden können zu­künftig auch per Karten­zahlung beglichen werden. Künftig können säumige Steuer­zahler, die Besuch von einem Voll­ziehungs­beamten bekommen, ihre nicht frist­gemäß ent­richteten Steuer­zahlungen auch mit Kredit- oder Girokarte ent­richten. Die 138 baden-württem­ber­gischen Voll­ziehungs­beamten im Außen­dienst wurden dazu vor Kurzem mit mobilen Karten­lese­geräten aus­ge­stattet. Bisher waren zur Ab­wendung weiterer Voll­streckungs­maßnahmen nur Bar- oder Scheck­zahlungen an den Voll­ziehungs­beamten möglich. In den Gebäuden der Finanz­ämter sind hingegen keine Bar- oder Karten­zah­lungen vor­gesehen.

Nach erfolg­reich durch­ge­führter Pilo­tierung bei sieben Finanz­ämtern können nun die im Außen­dienst tätigen Voll­ziehungs­beamten aller baden-württem­ber­gischen Finan­zämter Zahlungen per Girokarte, Kreditkarte (MasterCard und VISA), Maestro und V PAY ent­gegen­nehmen. Die Abwicklung erfolgt wie allgemein üblich durch die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) seitens der Steuerbürger in ein Karten­zahlungs­gerät. Kredit­karten­nutzer müssen, abhängig von der verwendeten Karte, ge­gebenen­falls auf einem Ausdruck unter­schreiben. Die Finanzämter verfügen über eigene Voll­streckungs­stellen. Diese können einen im Außendienst beschäftigten Voll­ziehungs­beamten mit der Voll­streckung beauftragen, der zur Bei­treibung der Rückstände säumige Steuerbürger aufsucht.