DVD 7.0 Rechnungswesen - 25. Oktober 2013

Umsatzsteuer-Identifikationsnummern qualifiziert prüfen

Für gewerbliche Kunden anderer EU-Mitglied­staaten können Rechnungen unter bestimmten Voraus­setzungen netto ohne Mehrwertsteuer gestellt werden.

Für gewerbliche Kunden anderer EU-Mitglied­staaten können Rechnungen unter bestimmten Voraus­setzungen netto ohne Mehrwertsteuer gestellt werden. Vorausgesetzt, der deutsche Unternehmer hat die Umsatzsteuer-Identifi­kations­nummer (USt-IdNr.) des Geschäfts­partners überprüft. Künftig kann er europäische Umsatzsteuer-Identifi­kations­nummern mit den neuen Rechnungswesen-Programmen qualifiziert prüfen.
Dienstleistungen an Unternehmen eines anderen EU-Mitgliedslands sind im Land des Leistungs­empfängers umsatz­steuer­pflichtig. Der Rechnungs­steller muss nachweisen, ob es sich um ein Unternehmen oder eine Privatperson handelt. Innerhalb der Europäischen Union dient eine gültige Umsatzsteuer-Identifi­kations­nummer als Nachweis der Unter­nehmer­eigenschaft. Der Rechnungs­steller darf sich aber nicht auf die Angaben des Dienst­leistungs­empfängers verlassen, sondern muss sie selbst überprüfen.

Geschäftspartner-Stammdaten

Mit den neuen Rechnungs­wesen-Programmen 4.1 lassen sich Umsatzsteuer-Identifi­kations­nummern europäischer Geschäfts­partner (Debitoren, Kreditoren) inklusive Unter­nehmensname und Adress­angaben qualifiziert prüfen. Das Prüfergebnis des Bundes­zentral­amtes für Steuern (BZSt) erhalten Sie über das DATEV-Rechenzentrum. Optional kann die amtliche Bestätigung des BZSt angefordert werden. Wer möchte, kann die Prüfung in den Bearbeitungs­ablauf integrieren und direkt beim Erfassen oder Ändern der Geschäfts­partner-Stammdaten damit beginnen. Damit vermeiden Sie Eingabefehler und können sicher sein, dass der Prüfungsschritt erledigt wird.
Daneben können auch alle Umsatzsteuer-Identifi­kations­nummern eines Melde­zeitraums der Zusammen­fassenden Meldung (ZM) geprüft werden.
Zur besseren Nachvoll­zieh­barkeit der Prüfungen, beispiels­weise für potenzielle Betriebs­prüfungen, werden diese in einem Prüf­protokoll festgehalten.

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(Dok.-Nr. 1036391).