- 19. August 2013

Nachrichten Steuer & Recht

Vermietung eines Luxussportwagens +++ E-Vergabe und E-Rechnungen in der EU +++ Doppelte Haushaltsführung +++ Neun Befristungen erlaubt

Vermietung eines Luxussportwagens

Privatnutzung nicht ausgeschlossen

Vermietung eines Luxussportwagens

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich im Urteil vom 20. März 2013 (Az. 3 K 3119/08) mit der Frage auseinanderzusetzen, ob Verluste aus der Vermietung eines Luxussportwagens (Porsche 911) bei der Festsetzung der Einkommensteuer berücksichtigt werden können.

Der Kläger – ein Mit­arbeiter einer Auto­wasch­anlage – wollte die laufenden Kosten für Ver­sicherung, Steuern, Benzin und Wartung seines Sport­wagens steuer­lich absetzen. Er meldete einen Auto­vermietungs­betrieb bei seinem Finanz­amt an und bot das Fahr­zeug über ver­schiedene Internet­platt­formen zur Miete an. Das Finanz­amt ver­mutete eine Privat­nutzung des Pkw und lehnte die Be­rück­sichtigung des mit der Steuer­er­klärung geltend ge­machten Ver­lustes ab. Im Prozess wandte der Kläger ein, schon auf­grund seiner Leibes­fülle und seines Körper­gewichts von 220 kg sei eine Selbst­nutzung des Autos aus­ge­schlossen. Mit seinem Ver­mietungs­betrieb habe er eine Markt­lücke schließen wollen, denn ver­gleich­bare An­gebote habe es trotz hoher Nach­frage nicht gegeben.
Die Richter des 3. Senats folgten dem Kläger nicht. Sie argu­mentierten, der Sport­wagen könne auch von der Lebens­ge­fährtin des Klägers für private Fahrten ver­wendet worden sein, zumal ein anderes ver­gleich­bares Fahrzeug nicht zur Ver­fügung gestanden habe. Zudem sei das Konzept für den zwischen­zeitlich ein­ge­stellten Verlust­betrieb von Anfang an nicht Erfolg ver­sprechend gewesen, weil Miet­ein­nahmen nur un­regel­mäßig flossen und die Gefahr bestanden habe, dass die Mieter den Wagen auf ihren Spritz­touren stark ver­schleißen.

E-Vergabe und E-Rechnungen in der EU

Verwaltungen werden digital

E-Vergabe und E-Rechnungen in der EU

Die EU-Kommission will in den Verwaltungen in der EU eine möglichst weitgehende Digitalisierung anstoßen. Ansatzpunkt der EU-Kommission ist die öffentliche Vergabe. Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen schlägt sie die Ausarbeitung einer europäischen Norm vor, mit der die Interoperabilität zwischen den verschiedenen, vor allem nationalen Systemen der elektronischen Rechnungsstellung verbessert werden soll. Das EU-weite Einsparungspotenzial beziffert die EU-Kommission auf bis zu 2,3 Milliarden Euro.
In einer flankierenden Mitteilung stellt die EU-Kommission den derzeitigen Stand der Umsetzung und Pläne der elektronischen Auftragsvergabe und der elektronischen Rechnungsstellung in der EU dar und benennt den weiteren Handlungsbedarf:

  • Die elektronische Rechnungsstellung sollte bei öffentlichen Aufträgen zur Regel gemacht werden.
  • Die Normierung muss vorangebracht werden.
  • Es müssen nationale Strategien für die durchgängig elektronische Vergabe konzipiert werden.
  • Es müssen bewährte Verfahren ausgetauscht werden. (Als eine der Kernmaßnahmen verweist die EU-Kommission auf die Bereitstellung der EU-Kommission-Vergabelösung E-Prior, die von Belgien übernommen wurde und derzeit von Norwegen und Irland getestet wird.)

Doppelte Haushaltsführung

Kostenfreie Heimfahrt

Doppelte Haushaltsführung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. April 2013 (Az. VI R 29/12) entschieden, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen (LEXinform 0929333).

Neun Befristungen erlaubt

Arbeitsverträge

Neun Befristungen erlaubt

Arbeitgeber dürfen die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter nicht ohne Sachgrund endlos befristen. Normalerweise haben die Beschäftigten nach Ablauf einer höchstens zweijährigen Befristung ohne Grund Anspruch auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder der Arbeitgeber darf sie nicht weiter beschäftigen.
Nicht immer aber können sich Beschäftigte auf diese Regelung berufen, um sich gegen jahrelange Befristungen ihrer Jobs zu wehren.
Sogenannte Haustarifverträge können nämlich sogar neun Befristungen innerhalb von sieben Jahren zulassen. So jedenfalls hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschieden (Az. 10 Sa 1747/12) und damit die Klage eines Kranfahrers auf eine Festanstellung abgewiesen. Zwischen 2005 und 2012 war sein Job insgesamt neun Mal ohne Sachgrund befristet worden.