- 11. Juli 2013

Nachrichten Steuer und Recht

EU-Empfehlungen an Deutschland +++ Begrenzte Pauschale +++ Klagefrist

EU-Empfehlungen an Deutschland

Kritik aus Brüssel

EU-Empfehlungen an Deutschland

Die EU-Kommission hat am 29. Mai 2013 ihre „länderspezifischen Empfehlungen“ veröffentlicht. Wie erwartet wird die starke Regulierung der freien Berufe – neben Handwerksleistungen – thematisiert. Die EU-Kommission stellt die Notwendigkeit der bestehenden Regelungen in Frage.
Außerdem wird kritisiert, dass Deutschland wachstumsfreundliche Einnahmequellen nicht in ausreichendem Maße ausschöpfe. Insbesondere werden die zu breite Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes von sieben Prozent, die mangelnde Effizienz der Mehrwertsteuerverwaltung und die geringen Einnahmen aus der Grundsteuer als verbesserungswürdig genannt. Hier knüpft die EU-Kommission an die Empfehlungen 2012 an.

Begrenzte Pauschale

Urteile zu Schadensfällen auf dem Arbeitsweg

Begrenzte Pauschale

Das Niedersächsische Finanzgericht (NFG) hat mit Urteil vom 24. April 2013 (Az. 9 K 218/12; LEXinform 0439679) einer Klage zur steuerlichen Abzugsfähigkeit von Kfz-Reparaturaufwendungen stattgegeben. Die Kosten waren dem Kläger wegen eines durch eine Falschbetankung auf dem Weg zur Arbeitsstelle verursachten Motorschadens entstanden. Das Finanzamt meinte, neben der Entfernungspauschale seien nur Kosten eines Unfalls zum Werbungskostenabzug zuzulassen. Die Falschbetankung sei aber kein Unfall.

Der 9. Senat des NFG hat dagegen die durch den Ansatz der Entfernungs­pauschale erfolgte Abgeltungs­wirkung auf die gewöhnlichen (laufenden) Kfz-Kosten, die einer Pauschal­ierung zu­gänglich sind, begrenzt und damit im Wege der Gesetzes­auslegung die Rechtslage wieder­her­gestellt, die vor 2001 mehrere Jahr­zehnte lang bestanden hatte. Danach waren neben der früheren Kilometer­pauschale stets außer­gewöhnliche Wegekosten (z. B. Motor­schaden, Dieb­stahl, Unfall) als Werbungs­kosten abzugsfähig. Das NFG hat die Revision beim Bundes­finanzhof (BFH) wegen grund­sätzlicher Bedeutung der Rechts­sache und Fortbildung des Rechts zugelassen. Ein Akten­zeichen des BFH ist derzeit noch nicht bekannt. (FG Niedersachsen, Presse­mitteilung vom 17.05.2013)

Klagefrist

Posteingang ist entscheidend

Klagefrist

Seit Aufhebung des Brief­monopols können sich die Finanz­ämter zur Bekanntgabe ihrer Steuer­bescheide auch anderer Brief­zustell­dienste als der Deutschen Post AG bedienen. Diese sind jedoch häufig nur regional tätig und übergeben Sendungen an Empfänger außerhalb ihres eigentlichen Zustell­bezirks zur Weiter­beförderung an die Deutsche Post AG (sogenannte Weiter­leitung). Der 2. Senat hat mit Zwischen­urteil vom 27. Februar 2013 (Az. 2 K 3274/11; LEXinform 0439687) entschieden, dass in solchen Weiter­leitungs­fällen Zweifel an der sogenannten Drei-Tages-Fiktion (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 AO) angebracht sind. Die ein­monatige Klage­frist beginnt dann erst mit dem vom Empfänger behaupteten späteren Zugangs­zeitpunkt zu laufen, sofern es der Finanz­behörde nicht gelingt, ihrerseits den Zugang des Bescheids innerhalb des Drei-Tages-Zeitraums nach­zuweisen.

Im Streit­fall hatte die Klägerin vor­ge­tragen, dass ihr der Be­scheid erst am 16. August 2011 und damit erst am vierten Tag nach Auf­gabe der Sendung an den privaten Brief­zustell­dienst zu­ge­gangen sei. Zu­gleich hatte sie geltend gemacht, dass durch die Weiter­leitung der Sendung an die Deutsche Post AG die üblichen Zustell­zeiten nicht ein­gehalten worden seien. Das Finanz­gericht hat der Klägerin Recht gegeben und die Zulässig­keit der erst am 16. September 2011 ein­gegangenen Klage bejaht. Da der private Zustell­dienst die Weiter­leitung erst am Folge­tag nach Auf­gabe der Sendung vor­ge­nommen habe, sei bereits ein Drittel des Drei-Tages-Zeitraums ver­strichen, ohne dass die Sendung über­haupt be­fördert worden wäre. Die Drei-Tages-Fiktion sei dadurch so schwer er­schüttert, dass sie zur Be­rechnung der Klage­frist nicht mehr an­ge­wendet werden könne. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräftig. (FG Baden-Württemberg, Pressemitteilung vom 16.05.2013)