Die neue Fassung der StBVV bringt eine spürbare Erhöhung in vielen Bereichen mit sich. Insbesondere im Lohnbereich. Die Gebühren steigen dort teilweise um über 80 Prozent. Jede zweite Kanzlei möchte darauf reagieren. Was ihn bewegt, welche Herausforderungen und Chancen er sieht, sagt Steuerberater Henning Berger im Interview.
DATEV magazin: Wie bewerten Sie die neue Steuerberatervergütungsverordnung?
Henning Berger: Die Neuregulierung des Gebührenrechts ist lange überfällig gewesen. Die Veränderungen waren notwendig, um der geänderten Markt- und Kostensituation im Steuerberatungsmarkt gerecht zu werden. Der Lohnbereich ist dabei bedingt durch die erhöhten Anforderungen und Veränderungen am stärksten betroffen. Dort ergeben sich Gebührenerhöhungen von teilweise über 80 Prozent. Die Herausforderung für den Berater liegt jetzt darin, den Kunden gegenüber den Wert und Nutzen der Leistung sichtbar zu machen, um letztlich Akzeptanz für einen Preis zu erreichen. In dieser Hinsicht wird der Steuerberater vor neue Aufgaben gestellt, die sich neben den fachlichen Aufgaben ergeben.
DATEV magazin: Was hat Ihrer Meinung nach zu diesem starken Anstieg geführt?
Henning Berger: Der Lohn ist der schulungsintensivste Bereich in unserer Kanzlei, da er am meisten von gesetzlichen Änderungen geprägt ist. Dabei ist gerade der Lohn ein äußerst sensibles Aufgabenfeld, das höchste Qualität erfordert. Die Folge sind aufwändige Kontrollen und Prüfungen. Die steigenden Anforderungen und die Komplexität hat offensichtlich auch der Gesetzgeber erkannt. Darüber hinaus müssen wir heute viel mehr technische Besonderheiten beachten als früher. Gerade in den letzten drei Jahren wurden viele Datenübermittlungsverfahren eingeführt oder geändert. Nach den Anpassungen 1998 hat sich keine Erhöhung im Bereich der Steuerberatervergütungsverordnung mehr ergeben. Von der Seite her betrachtet, muss man den Begriff „starke Erhöhung“ relativieren.
DATEV magazin: Welche Chancen sehen Sie in der neuen StBVV für den Lohn?
Henning Berger: Der Lohn ist über die letzten Jahre geprägt von zunehmenden Automatisierungs- und Digitalisierungsprozessen. Dadurch sind einerseits viele Arbeiten, die früher nach Zeitaufwand abgerechnet werden konnten, weggefallen. Andererseits bleibt der Wert der Dienstleistung aber gleich. So ist ja der Lohn der Bereich, in dem die meisten gesetzlichen und technischen Änderungen berücksichtigt werden müssen. Diese Faktoren verursachen Umstellungs- und Schulungsaufwand und führen zu steigenden Anforderungen an die Mitarbeiter. Die neue StBVV bietet eine gute Gelegenheit, den Kunden diese fachlichen und technischen Herausforderungen darzustellen und die eigenen Honorare den Anforderungen anzupassen. Sie ist daher eine große Chance, aber gleichzeitig auch eine Herausforderung an den „Unternehmer“ im Steuerberater.
DATEV magazin: Gleichzeitig werben Lohndienstleister mit Niedrigstpreisen. Wie gehen Sie mit diesen Rahmenbedingungen um?
Henning Berger: Am Markt wird eine Minimalleistung angeboten, die dann auch einen Minimalpreis hat. Auch wir könnten eine ähnliche Dienstleistung anbieten. Wir verzichten aber bewusst auf eine derartige Minimalleistung. Wir möchten dem Kunden Qualität und Sicherheit bieten. Dem Kunden muss nur bewusst sein, welche Dienstleistung er in Anspruch nimmt. An dieser Stelle holen wir den Kunden ab und zeigen ihm die Unterschiede in der Dienstleistung auf. Wenn der Kunde dann den Nutzen der Leistung kennt, ist er auch bereit, dafür ein angemessenes Entgelt zu zahlen.
DATEV magzin: Wie haben Sie die Änderungen der StBVV umgesetzt? Was war für Sie dabei am wichtigsten?
Henning Berger: Wir haben unsere Honorare in der Personalwirtschaft bereits vor zwei Jahren anlässlich der gesetzlichen Änderungen zu ELENA umfassend angepasst. Aktuell haben wir aus diesem Grund allein die Zeitgebühr in diesem Bereich an die StBVV angeglichen. Das Wichtigste dabei war für uns die Zufriedenheit des Kunden. Ihnen haben wir daher die Situation und die Komplexität im Lohn aufgezeigt. Auf dieser Basis konnten wir dann zusammen mit den Kunden die Änderungen der StBVV umsetzen. Ich meine auch zusammen. Es ist ganz wichtig zu kommunizieren, die Probleme aufzuzeigen und zu besprechen.
DATEV magazin: Welche Auswirkungen haben die Änderungen auf Ihren Deckungsbeitrag?
Henning Berger: Soweit die Änderungen bereits umgesetzt sind, wirken sich die Änderungen auch positiv auf den Deckungsbeitrag aus. Es ist dazu allerdings eine weitere Betrachtung notwendig. Für eine Verbesserung des Deckungsbeitrags muss nicht in erster Linie die Gebühr, sondern vor allem die Prozessseite betrachtet werden. Auf dieser Seite lassen sich wesentlich unkomplizierter und schneller Verbesserungen der Deckungsbeiträge erzielen, insbesondere in den vor- und nachgelagerten Tätigkeiten des Lohnabrechnungsprozesses.
DATEV magazin: Was empfehlen Sie Ihren Berufskollegen, um auf die neue StBVV im Lohn zu reagieren?
Henning Berger: Zu Beginn sollte aus den Leistungen der Personalwirtschaft ein kanzleieigener Mindeststandard definiert werden. Welche Leistung bekommt der Kunde z. B. für 15 Euro je Lohnabrechnung? Darauf kann ich aufbauen. Zusatzleistungen, wie z. B. einzelne Bescheinigungen können dann über einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren „homöopathisch dosiert“ fakturiert werden. Kleinere Preiserhöhungen werden vom Kunden als normal empfunden, wirken aber in der Kanzlei durch die Masse überproportional. Eine andere Möglichkeit ist die zeitlich gestreckte Anpassung des Grundpreises pro Lohnabrechnung. Entscheidend ist aber die Kommunikation mit dem Kunden. Berater sollten ihren Kunden die Probleme und den gestiegenen Schwierigkeitsgrad im Lohn aufzeigen und die Konsequenzen für die Kanzlei und den Kunden erklären. Je nach Mandantenbindung und -beziehung sollte das in einem persönlichen Gespräch oder mit einem Anschreiben erfolgen. Nur wenn der Kunde den Nutzen der Dienstleistung und die Notwendigkeit einer Preiserhöhung erkennt, kann eine Akzeptanz für den Preis erreicht werden.
DATEV magazin: Was sind für Sie erfolgreiche Honorarstrategien für die Zukunft?
Henning Berger: Wir lösen uns durch schriftliche Vereinbarungen zunehmend von den Regelungen der StBVV. Der Kunde möchte nicht jede einzelne Leistung oder das Gebührenrecht verstehen. Der Kunde möchte zufrieden sein. Dazu muss er wissen, wofür er investiert und welchen Nutzen er hat. Wir haben unsere Dienstleistungen vor einigen Jahren neu strukturiert und auf Wahlmöglichkeiten ausgerichtet. Wir bieten im Lohn Dienstleistungspakete mit klaren und transparenten Leistungsbeschreibungen an. Der Kunde kann damit eine Mindestleistung für ein geringes Honorar oder nach Bedarf eine höherwertige Leistung wählen. Die Honorarstrategie der Zukunft ist daher ganz einfach: Leistungen müssen so vermarktet werden, dass auch der Kunde als steuerrechtlicher Laie sie einschätzen und beurteilen kann. Nur dann ist er bereit, auch ein angemessenes Entgelt zu zahlen.
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Kompaktwissen „Die neue Steuerberatervergütungsverordnung“ (StBVV)
(Art.-Nr. 36474)
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