Internationale Rechnungslegungsstandards - 20. Mai 2013

Reformen mitgestalten

Den an der Rechnungslegung nach IFRS interessierten Kreisen wird empfohlen, sich an der Fortentwicklung der Standards zu beteiligen.

In den vergangenen Jahren hat sich das International Accounting Standards Board (IASB) auf die Erarbeitung neuer Standards im Rahmen der Projekte Erlösrealisierung, Leasingverhältnisse, Finanzinstrumente und Versicherungsverträge konzentriert.

Erlösrealisierung

Das Projekt Erlösrealisierung wird gemeinsam mit dem US-amerikanischen Standardsetzer Financial Accounting Standards Board (FASB) durchgeführt. Es wird ein prinzipienbasierter Standard angestrebt. Ein robustes Rahmenkonzept soll gewährleisten, dass die Abschlussinformationen branchenübergreifend vergleichbar werden. Der Standard soll im ersten Halbjahr 2013 veröffentlicht werden.

Leasingverhältnisse

Das IASB ist mit seinem Zeitplan deutlich hinter die ursprünglich angekündigten Termine zurückgefallen.

Das ebenfalls gemeinsam mit dem FASB betriebene Projekt zielt darauf ab, grundsätzlich alle Leasingverträge bilanzwirksam zu erfassen. Nach der sogenannten Nutzungsrechtebilanzierung werden die mit einem Leasingvertrag einhergehenden vertraglichen Rechte und die gegenüberstehenden Zahlungsverpflichtungen in der Bilanz des Leasingnehmers angesetzt. Das IASB wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2013 eine Überarbeitung des Entwurfs mit der Möglichkeit zur Stellungnahme veröffentlichen. Die vorliegende Konzeption der neuen Leasingbilanzierung wird weiterhin stark kritisiert – hier sind insbesondere die zunehmende Komplexität, die hohen subjektiven Ermessensspielräume, die als zu umfangreich angesehenen Anhangangaben und konzeptionelle Bedenken zu nennen.

Finanzinstrumente

Das IASB setzt in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten weiterhin auf ein sogenanntes Mixed Model, demzufolge grundsätzlich die beiden folgenden Klassen zur Verfügung stehen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten und Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.
Die Zuordnung zu einer der beiden Klassen soll künftig einerseits anhand des Geschäftsmodells erfolgen, das ein Unternehmen zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte verfolgt. Andererseits werden die vertraglichen Cashflow-Eigenschaften des jeweiligen finanziellen Vermögenswertes entscheidend sein.

Versicherungsverträge

Kernvorschlag ist ein grundlegendes Bewertungskonzept, das auf den Barwerten der zukünftigen Mittelflüsse basiert, die zur Erfüllung des Vertrags notwendig sind bzw. die aus dem Versicherungsvertrag resultieren (auch als Present Value of the Fulfilment Cash Flows bezeichnet).

Ausblick

Das IASB ist mit seinem Zeitplan zur Veröffentlichung der neuen bzw. überarbeiteten Standards deutlich hinter dem ursprünglich angekündigten Termin (30. Juni 2011) zurückgefallen. Ob die vier Reformprojekte die bestehenden Standards verbessern werden, ist nicht eindeutig. Die allgemeine Zustimmung und Begeisterung, die die IFRS (International Financial Reporting Standards) noch um das Jahr 2005 erfahren haben, sind teilweise einer spürbaren Ernüchterung gewichen. In diesem Zusammenhang beispielhaft zu nennende Stichworte sind hohe Änderungsdynamik, Regelungskomplexität und ausufernder Umfang vorgeschriebener Anhangangaben. Vor diesem Hintergrund ist den an der IFRS-Rechnungslegung interessierten Kreisen zu empfehlen, sich konstruktiv in die Konsultationsprozesse sowohl zur Entwicklung neuer und zur Änderung bestehender IFRS als auch zur Organisation und zur Arbeitsweise des IASB einzubringen und diese aktiv zu begleiten. Schließlich gilt auch für den Bereich der internationalen Rechnungslegung: nicht nur Kritik üben, sondern mitgestalten!

Mehr Dazu

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Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Autor am 21. September 2012 im Rahmen der 10. Hamburger Auditing and Control Conference 2012 gehalten hat. Der vollständige Beitrag wird in dem Tagungs­band der Veranstaltung erscheinen (Erich Schmidt Verlag).

Die ausführliche Fassung des vorliegenden Beitrags finden Sie in LEXinform 0932289.

Zum Autor

Hermann Kleinmanns

Wirtschaftsprüfer und Steuerberater ist als Technischer Direktor für das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC), Berlin, tätig. Der Beitrag stellt die persönliche Meinung des Autors und keine Stellungnahme des DRSC oder eines seiner Gremien dar.

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