Rechnungslegung - 21. Mai 2013

Extra für Kleinstunternehmen

Wer auf einen Anhang verzichtet, muss nach §251 unterhalb der Bilanz bestimmte Angaben ausweisen, welche genau, erfahren Sie hier.

Wer auf einen Anhang verzichtet, muss nach §251 unterhalb der Bilanz bestimmte Angaben ausweisen, beispielsweise Haftungsverhältnisse.

Automatisch nach Neuanlage

Wenn Sie in Bilanzbericht oder Abschlussprüfung eine Standard-Neuanlage für einen Mandanten mit Zuordnungstabelle S4803/04 bzw. S7803/04 durchführen, werden die „Angaben nach MicroBilG“ aus der Vorlage automatisch nach der Bilanz eingefügt.

Entweder Anhang oder Angaben

Entscheiden Sie sich für die Angaben nach MicroBilG, ist es wichtig, gleichzeitig auf den Anhang zu verzichten. Entfernen Sie dazu am besten direkt bei der Neuanlage den Haken beim Anhang. Der Abschnitt Anhang kann aber auch jederzeit nachträglich gelöscht werden.

Kanzleivorlagen anpassen

Die Inhalte aus der Standarddokumentvorlage können Sie in Kanzleivorlagen, die auf MicroBilG umgestellt werden sollen, auch nachträglich hinzufügen. Gehen Sie dazu über Einfügen | Dokument(-vorlage). Denken Sie daran, auch hier gegebenenfalls einen vorhandenen Anhang zu entfernen.
Nach diesen Vorbereitungen können Sie die Angaben nach MicroBilG zur Hinterlegung an den Assistenten zur Offenlegung übergeben.

Anzeige der Angaben unter der Bilanz in der Inhaltsübersicht

Mehr dazu

Mehr dazu

in der Info-Datenbank:

Bilanzbericht classic / comfort und Abschlussprüfung (Dok-Nr. 1070432)

Bilanzbericht compact (Dok.-Nr. 1080396)