- 15. März 2013

Nachrichten Steuer und Recht

+++ Behörden setzen auf den neuen Personalausweis +++ Bei Original vergütet +++ Verzögerungsgeld +++ Elektronische Rechnung +++

Neuer Personalausweis

E-Government

Behörden setzen auf den neuen Personalausweis

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat nach einer Mitteilung des Bundesinnenministeriums die Einsatzmöglichkeiten des elektronischen Personalausweises für seine Bürger deutlich ausgeweitet. Fast flächendeckend soll der Ausweis bei sieben Anträgen so eingesetzt werden können, dass ein Behördengang überflüssig wird.
Wer ein Führungszeugnis, eine Meldebescheinigung oder eine Bescheinigung der Aufenthaltsgenehmigung braucht, kann den jeweiligen Antrag mit der elektronischen ID-Funktion des Personalausweises abschicken. Auch die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, die Beantragung einer Übermittlungssperre der Meldedaten und die Anträge auf Ausstellung einer Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunde können elektronisch erfolgen. Schließlich steht der digitale Weg für die Anmeldung zur Heirat beim Standesamt offen, nur die Eheschließung selbst muss höchstpersönlich vollzogen werden.

Bei Original vergütet

Umsatzsteuer

Bei Original vergütet

Sobald das Entgelt für den Umsatz oder die Einfuhr mindestens 1.000 Euro, bei Rechnungen über den Bezug von Kraftstoffen mindestens 250 Euro, beträgt, sind die Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege einzuscannen und dem elektronisch zu stellenden Vergütungsantrag beizufügen [(§ 61 Abs. 2 Satz 3 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)]. Das teilt das Bundeszentralamt für Steuern mit. Unterbleibt die erforderliche elektronische Übermittlung dieser Originalrechnungen und Originaleinfuhrbelege innerhalb der gesetzlich normierten Ausschlussfrist nach § 61 Abs. 2 Satz 1 UStDV, werden sie bei der Vergütung der Umsatzsteuer nicht berücksichtigt.

Verzögerungsgeld

Abgabenordnung

Verzögerungsgeld

Der Bundesfinanzhof entschied, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch bei der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes nach § 146 Abs. 2b Abgabenordnung (AO) zu beachten ist (Az. I R 10/12; LEXinform 0928911). Das Finanzamt handelt ermessenswidrig, wenn es bei jeder Verletzung der Mitwirkungspflichten (§ 200 Abs. 1 AO) grundsätzlich ein Verzögerungsgeld festsetzt – unabhängig davon, ob den Steuerpflichtigen ein Schuldvorwurf trifft. Ferner wird ausgeschlossen, dass das Finanzamt bei mehreren Pflichtverletzungen für jede einzelne ein gesondertes Verzögerungsgeld ohne weitere Erwägungen festsetzt.

Elektronische Rechnung

Europäische Kommission

Elektronische Rechnung

Die EU-Kommission lässt nicht locker. Sie will die elektronische Rechnung bis 2020 zur vorherrschenden Fakturierungsmethode in der EU machen. Einen Hebel zum Durchbruch sieht die EU-Kommission in der öffentlichen Vergabe. Eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten hat die elektronische Rechnung im öffentlichen Auftragswesen verbindlich gemacht. Die geltenden unterschiedlichen nationalen Rechtsvorschriften zur elektronischen Rechnung haben zu unterschiedlichen Systemen in den Mitgliedstaaten geführt. Die Folge: mehr Komplexität und höhere Kosten für grenzüberschreitend agierende Unternehmen. Die Idee der EU-Kommission: Die Vorschriften zur elektronischen Rechnungstellung sollen im öffentlichen Auftragswesen EU-weit verbindlich werden. Durch die Behörden als Treiber soll eine breitere Übernahme der elektronischen Rechnungstellung in der EU erreicht werden – zunächst im B2C-Bereich, dann aber auch im B2B-Bereich.