DATEV E-Steuern - 12. Februar 2013

Elektronische Übermittlung

Eine neue Übersicht „Elektronische Übermittlung“ schafft Transparenz. Gleichzeitig können bereitgestellte Daten direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz pro an das Finanzamt übermittelt werden.

Sie haben in den DATEV-Steuerprogrammen die Möglichkeit, die fertiggestellte Erklärung so lange im DATEV-Rechenzentrum zu parken, bis Ihr Mandant die komprimierte Erklärung geprüft und unterschrieben an Sie zurückgeschickt hat. Damit können Sie die Erklärung zu einem späteren Zeitpunkt direkt aus dem DATEV Arbeitsplatz pro ans Finanzamt senden.
Mit der neuen Übersicht „Elektronische Übermittlung“ unter den Geschäftsfeldübersichten Steuern überschauen Sie mandanten- und produktübergreifend wichtige Informationen zur Übermittlung von elektronischen Steuererklärungen und der elektronischen Bescheiddaten-Rückübermittlung. Sie erkennen auf einen Blick, bei welchen Mandanten die elektronischen Bescheiddaten eingegangen sind und bei wem diese von den Erklärungsdaten abweichen. Per Mausklick filtern und sortieren Sie Mandanten nach unterschiedlichen Kriterien. Wenn Sie mehrere Steuererklärungsdaten unterschiedlicher Mandanten zur späteren Übermittlung an das Finanzamt bereitgestellt haben, können Sie diese direkt aus der neuen Übersicht verschicken – auch wenn es sich um unterschiedliche Steuerarten handelt. Durch Abo-Aufträge lassen sich die ELSTER-RZ-Informationen automatisiert abrufen. Sie werden in der neuen Übersicht, in der Schnellinfo Steuern und im Datenbestand im Protokoll zur Übermittlung aktuell angezeigt.

Mehr zum Thema

MEHR DAZU

„Neuerungen im ELSTER-Prozess mit Steuern Basis V. 4.7“ (Dok.-Nr. 1021955) und „ELSTER: Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2012“ (Dok.-Nr. 1080359) finden Sie in der Info-Datenbank.

Weitere Infos zu DATEV E-Steuern unter www.datev.de/esteuern.
Alle Neuerungen der Programm-DVD DATEV pro 6.0 finden Sie unter www.datev.de/neuerungen.